Zu Weihnachten hatte man ja fast den Eindruck, dass er uns heuer erspart bleiben würde. Doch jetzt ist er mit voller Wucht bei uns angekommen: Der Winter. Wer jetzt noch keinen Winterdienst engagiert hat, sollte sich beeilen.
Optisch ist er ja schön, der Winter. Zumindest, wenn er eine malerische Schneedecke mit sich bringt, die die Umgebung in eine verträumte Landschaft verwandelt. Aber Hausbesitzer sehen das oft etwas anders. Vor allem, wenn sie selbst für die Schneeräumung zuständig sind.
Wenn Sie ein Mehrparteienhaus besitzen, kommen Sie um einen professionellen Winterdienst ohnehin nicht herum – der Aufwand und das Risiko wären viel zu groß. Aber auch bei einem Einfamilienhaus überwiegen die Vorteile – nicht zuletzt wegen der Haftung.
Die Gesetzeslage ist eindeutig
Laut § 93 STVO müssen alle Gehwege von 06:00 bis 22 Uhr von Schnee und Eis befreit werden und bei Glätte gestreut werden. Und das natürlich von Montag bis Sonntag. Zusätzlich müssen Sie jeden Bereich sperren, wenn die Gefahr von Dachlawinen besteht.
Der beliebte Ausspruch „wo kein Kläger, da kein Richter“ zieht hier übrigens nicht. Denn wenn sich jemand verletzt oder ein Gegenstand (zum Beispiel ein Fahrzeug) beschädigt wird, sind Sie voll haftbar. Und bei Personenschäden kann das schnell existenzgefährdend sein.
Selbst, wenn Sie abseits wohnen und nur selten Besuch erwarten – auch Briefträger, Paketzusteller usw. benutzen Ihre Gehwege. In Österreich landen Jahr für Jahr rund 20.000 Menschen im Krankenhaus, weil sie auf dem Glatteis ausrutschen.
Der Winterdienst ist auch für private Hausbesitzer von Vorteil
Sobald Sie einen Winterdienst beauftragen, geht die Haftung automatisch an die beauftragte Firma über. Und natürlich die Arbeit, das frühe Aufstehen und alles andere. Und professionelle Firmen rücken gleich mit den besten Geräten und allem notwendigen an. Das heißt: Nie wieder auf Verdacht Streugut lagern.
Achtung: Private Nachbarschaftshilfe gilt nicht als Winterdienst
Die Haftung geht nur dann auf andere über, wenn Sie eine offizielle Firma beauftragen. Wenn ein Nachbar, Freund oder ein Familienmitglied für Sie die Arbeit übernimmt, bleibt die Haftung weiterhin bei Ihnen. Und sollte sich die betreffende Person beim Schneeräumen verletzen, sind Sie auch dafür verantwortlich – im schlimmsten Fall können Sie sogar Probleme wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern bekommen, wenn Sie die betreffenden Personen für ihren Aufwand bezahlen.
Wie sieht es eigentlich bei Wohnungseigentümern aus?
Die Haftung liegt bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Winterdienst geregelt sein kann. In den meisten Fällen wird auch hier eine Firma beauftragt, manchmal übernimmt auch einer der Eigentümer die Arbeit (und damit auch die Verantwortung und das volle Risiko) auf Honorarnotenbasis. In jedem Fall muss in einem schriftlichen Beschluss festgehalten werden, wie der Winterdienst geregelt ist – inklusive Haftungserklärung.
Wenn es eine Hausverwaltung gibt, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern – dann wird der Winterdienst von der Verwaltung geregelt.
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