Ihr Nachbar baut um? Die Straße wird mitten in der Nacht saniert? Muss das sein? Erfahren Sie hier, wie weit Ihre Nerven durch Baulärm strapaziert werden müssen, bis Sie einschreiten dürfen.
Die Sonne strahlt über den wolkenlosen Himmel, bunte Schmetterlinge tanzen über eine zart duftende Frühlingswiese und Bienen summen fröhlich bei ihrer emsigen Suche nach Nektar. Das Leben ist so schön auf dieser wunderbaren Welt. Nur irgendwo da hinten, ganz weit weg, ist leises Klopfen zu hören. Es kommt näher, wird lauter, hört nicht mehr auf – drängt sich penetrant in Ihren morgendlichen Traum und zerstört ihn für immer mit einem ohrenbetäubenden Knall!
Ihr Nachbar baut wieder um – wie schon so oft: ohne Sie vorher zu benachrichtigen, ohne auf gesetzliche Ruhezeiten zu achten. Ständig Baulärm, dauernd Schmutz, Hämmern und Sägen, Risse im Putz. Jetzt reicht’s aber! Wann ist das Maß voll, wieviel Krach und Staub müssen Sie hinnehmen und wer bestimmt, wo der Hammer hängt – und endlich einmal schweigt?
Was darf der Nachbar, was darf die Gemeinde?
Da gibt es natürlich Unterschiede. Wenn die neue U-Bahn unter Ihrem Haus durchführen wird, müssen Sie Lärm, Staub, Schmutz und Gerüche leider ertragen. Wenn der Nachbar über Ihnen seinen Dachboden zum x-ten Mal umbaut, können Sie in bestimmten Fällen dagegen vorgehen. Grundsätzlich gilt: Was nicht ortsüblich ist und die Nutzung des eigenen Grundstücks oder der eigenen Wohnung wesentlich beeinträchtigt, kann untersagt werden. Und es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.
Leicht gesagt, schwer zu entscheiden: Umbauten in Ihrer Siedlung, die eigentlich lärmgeschützes Wohngebiet ist, müssen Sie laut OGH trotzdem hinnehmen, denn Erweiterungen, Renovierungen und Reparaturen sind nun einmal notwendig. Ihre Gesundheit und Ihr Leben dürfen allerdings nicht gefährdet werden – so zum Beispiel, wenn Sie Risse in Ihrer Mauer entdecken. Dokumentieren Sie alle Schäden und wenden Sie sich damit an Ihre Hausverwaltung oder den Bauherrn, denn die Beweislast liegt bei Ihnen.
Konkrete Richtlinien beim Baulärm
Keine Diskussionen gibt es beim Baulärmgesetz: Zwischen 22:00 und 6:00 haben Bohrmaschine und Presslufthammer zu schweigen – hier können Sie Ihrem eifrigen Nachbarn eine Verwaltungsstrafe aufbrummen. Ausnahmen sind Straßenarbeiten, die unter Tags nicht durchgeführt werden können und natürlich Notfälle – schließlich wollen auch Sie Ihre Immobilie nicht wegen eines Wasserrohrbruchs fluten.
Tragende Wände darf Ihr Nachbar nicht einreißen, hier können Sie sich bei Verdacht an die Baupolizei wenden. Kaum Chancen haben Sie allerdings, wenn Sie Ihre traumhafte Aussicht behalten wollen – ist der Bau erst einmal bewilligt, müssen Sie sich mit der neuen Situation arrangieren.
Auf eine gute Nachbarschaft!
Unser Tipp: Auch wenn Bauarbeiten störend und lästig sind, versuchen Sie, der Situation gelassen zu begegnen. Solange Sie keine Schäden an Ihrer Wohnung oder Ihrer Gesundheit bemerken, kostet es Sie bloß Nerven. Einsprüche gegen unliebsame Bauvorhaben ziehen sich nur unangenehm in die Länge, Sie können sie auf Dauer aber nicht abwenden.
Bevor die Kosten für Ihren Anwalt also ins Astronomische gehen, klopfen Sie doch lieber mit Bier und Werkzeug bei Ihrem Nachbarn an. Die Umbauten sind dann nicht nur früher fertig – er hilft Ihnen später vielleicht ebenso bei Ihrem neuen Wohnprojekt.
Haben Sie Fragen zu Ruhestörung oder Bauvorhaben? Dann wenden Sie sich wie immer gerne an uns: www.imla.at.