Im letzten Jahr wurden die Kategoriemieten bereits 3 Mal erhöht und auch heuer gab es schon wieder eine Erhöhung. Der Grund: Kategoriemieten sind an die Inflation gekoppelt. Sobald die Teuerung die 5 %-Schwelle überschreitet, werden diese Mieten automatisch angepasst.
In Österreich gibt es für unterschiedliche Immobilienarten auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen für den Hauptmietzins. Wohnungen, die nach Kategorien eingestuft sind, fallen unter den Richtwertmietzins oder Kategoriemietzins. Die Höhe der Miete wird aber nicht von der Kategorie allein bestimmt, sondern auch von vielen Sonderbestimmungen über Zu- und Abschläge für die Lage, die Ausstattung (z. B. Balkon), ob der Mietvertrag befristet ist usw.
Wenn Sie Ihren Mietvertrag für eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen haben, sind Sie höchstwahrscheinlich von der aktuellen Mietzinserhöhung betroffen.
Das sind die neuen Kategorie-Mietzinse (gültig seit 1 Juli 2023)
- Kategorie A: € 4,47/m² (vorher € 4,23/m²)
- Kategorie B: € 3,35/m² (vorher € 3,18/m²)
- Kategorie C: € 2,23/m² (vorher € 2,12/m²)
- Kategorie D brauchbar: € 2,23/m² (vorher € 2,12/m²)
- Kategorie D unbrauchbar: € 1,12/m² (vorher € 1,06/m²)
Bei diesen Beträgen handelt es sich um die Netto-Mietpreise pro m² ohne Betriebskosten, je nach Lage/Ausstattung gibt es oft zulässige Zu- oder Abschläge.
Übrigens: Verwalterhonorare sind ebenfalls an den Kategoriemietzins gekoppelt! Deshalb wurde die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale mit dem 1. Juli 2023 auf € 4,47/m² Nutzfläche und Jahr erhöht.
Welche gesetzliche Regelung gilt für welche Wohnung?
- Der Kategorie-Mietzins gilt für Mietverträge, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden.
- Für Altbauwohnungen bis maximal 130 m², die nach dem 1.3.1994 angemietet wurden und unter die Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes fallen, gilt der Richtwertmietzins – sofern das Gebäude vor dem 1.7.1953 errichtet wurde.
Beim Richtwertmietzins legt der Gesetzgeber fest, wie hoch die Miete/m² maximal sein darf. Für die meisten Wohnungen in Österreich gilt dieser Richtwertmietzins. - Wenn eine Wohnung nur teilweile oder gar nicht unter das Mietrechtgesetz fallen, kann der Vermieter die Höhe des Mietzinses frei festlegen. Das gilt unter anderem für Kurzzeitmieten, für vermietete Eigentumswohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Sie sind sich nicht sicher, welche Regelung für Sie zutrifft? Dann melden Sie sich gerne bei uns!