Langsam aber sicher weicht das Wasser. Zeit für eine Bestandsaufnahme und das Aufräumen. Was jetzt zu tun ist, worauf Sie achten sollten und wobei wir Sie als Hausverwaltung unterstützen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die ersten Schritte nach dem Hochwasser
- Pumpen Sie das Wasser erst ab, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel gesunken ist – die Gemeinde wird rechtzeitig bekanntgeben, wann das der Fall ist. Wenn Sie zu früh abpumpen, beschädigen Sie die Bodenwanne des Hauses.
- Machen Sie eine Bestandsaufnahme und fotografieren Sie die Schäden für Ihre Versicherung.
- Räumen Sie die Wasserreste und den Schlamm aus dem Haus.
- Trocken Sie die Räume so schnell wie möglich, damit keine Bauschäden oder Schimmel auftreten können. Die dafür notwendigen Heizgeräte können Sie mieten oder ausleihen.
- Elektrik, Heizöltanks und eventuell die Statik müssen von Fachleuten überprüft werden!
- Falls Schadstoffe wie Farben, Lacke, Benzin, Öl oder auch Pflanzenschutzmittel freigesetzt wurden, rufen Sie unbedingt die Feuerwehr, damit mögliche Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.
- Kaputte Möbel, Elektrogeräte und verdorbene Lebensmittel bitte fachgerecht entsorgen und nicht in den Restmüll werfen!
- Essen Sie kein Gemüse oder Obst aus überschwemmten Gebieten, sie können durch ausgetretene Schadstoffe oder durch Abwässer aus der Kanalisation kontaminiert sein und schwere gesundheitliche Problem verursachen!
- Wenn Ihr Garten oder Ihre Felder mit Schadstoffen (zum Beispiel Öl) verunreinigt sind, verständigen Sie bitte das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft, um schwere Folgeschäden zu vermeiden.
Ein wichtiger Hinweis für unsere Kundinnen und Kunden
Wir wissen, dass Sie derzeit eine schwere Zeit durchstehen. Als kleine Hilfestellung kümmern wir uns gerne für Sie um die Formalitäten rund um die Abwicklung des Katastrophenfonds. Wenn wir Sie dabei unterstützen sollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an office@imla.at – wir arbeiten alle E-Mails der Reihe nach ab!
Achtung: Alles, was im Inneren Ihrer Wohnung zerstört wurde (Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte usw.) müssen Sie bitte bei Ihrer Versicherung melden. Als Hausverwaltung können wir Sie nur bei Schäden am Gebäude selbst unterstützen!