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Wir putzen selbst! – Risiko für alle (Mit-)Eigentümer

Leben Sie in einem Haus, in dem die Bewohner selbst für die Reinigung verantwortlich sind? Dann sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen. Unter Umständen sind Sie dadurch höheren finanziellen Risiken ausgesetzt, als Sie denken.

Beim Wohnungseigentum ist diese Vorgangsweise besonders beliebt: Um Kosten zu sparen, ist jeder Eigentümer für die Reinigung eines bestimmten Bereichs zuständig; in einigen Fällen übernehmen die Miteigentümer auch die Betreuung der Grünanlagen und Schneeräumung. Doch bei solchen Arrangements ist Vorsicht geboten – wenn die wesentlichen Vorschriften nicht beachtet werden, kann die vermeintliche Ersparnis schnell zu einer existenzbedrohenden Situation führen.

Beispiel Eigentumswohnung

Sie kaufen eine Wohnung – entweder für sich selbst oder als Wertanlage. Bereits vor Ihrem Kauf sind die Eigentümer des Hauses übereingekommen, selbst für Reinigung, Grünanlagen und Winterdienst zu sorgen. Auf diese Weise sollen die laufenden Kosten minimiert werden. Natürlich ist dies in der Praxis nicht so einfach umzusetzen, denn berufstätige Eigentümer können sich kaum bei Schneefall frei nehmen, um zuhause die Gehsteige von Schnee und Eis zu befreien. Deshalb erhält oft einer der Eigentümer einen gewissen monatlichen Geldbetrag und erledigt dafür die Arbeit von allen anderen mit.

Auf den ersten Blick mag diese Übereinkunft für alle Beteiligten vorteilhaft erscheinen. Doch abgesehen von der strafrechtlichen Komponente (Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug) gibt es ein weiteres Risiko: Wer ist verantwortlich, wenn etwas passiert? Wer haftet für Sach- und Personenschäden, wenn jemand auf dem eisigen Gehsteig oder im nassen Treppenhaus ausrutscht und sich verletzt, eine Dachlawine parkende Autos beschädigt oder ähnliches? Im besten Fall ist die Hausgemeinschaft natürlich versichert – allerdings übernimmt die Versicherung die Kosten nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind!

Gleich vorweg: Die Reinigungsarbeiten, Garten- und Winterdienst gegen Bezahlung auf einen Miteigentümer zu übertragen, ohne dass dieser ordnungsgemäß angemeldet und versichert wird, ist nicht nur illegal, sondern auch grob fahrlässig. Sollte etwas passieren, können Sie davon ausgehen, dass auch die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsanstalt davon erfahren. Zusätzlich zu den Nachzahlungen kommen dann auch hohe Strafen auf die Eigentümergemeinschaft zu.

Sie reinigen selbst? Darauf müssen Sie achten!

Doch auch wenn alles in geordneten und legalen Bahnen verläuft, müssen einige Punkte beachtet werden, damit die Versicherung auch tatsächlich die Haftung übernimmt. Unter anderem müssen alle anfallenden Arbeiten in einer Liste vermerkt werden und dazu die Namen der Zuständigen im jeweiligen Zeitraum. Diese Liste muss mindestens einmal im Jahr neu ausgestellt und von allen Beteiligten unterschrieben werden (bei Eigentümerwechsel öfter). Ganz wesentlich ist auch, dass nötige Utensilien (Schneeschaufel, Warnstangen für Dachlawinen, Warnschilder bei Rutschgefahr, Reinigungsutensilien und –mittel usw.) für jeden Miteigentümer jederzeit zugänglich sind.

Wenn ein Versicherungsfall eintritt und bei der Hausverwaltung keine Liste vorliegt oder der zu diesem Zeitpunkt Zuständige womöglich gar keinen Zugriff auf die benötigten Utensilien hat (weil in Wirklichkeit nur eine Person die Arbeiten durchführt), kann es durchaus sein, dass die Versicherung keine Haftung übernimmt, sondern diese auf die Hausverwaltung abwälzt. In weiterer Folge werden die anfallenden Kosten wohl die Eigentümer selbst tragen müssen. Die Hausverwaltung selbst kann nur in die Pflicht genommen werden, wenn sie ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten grob verletzt hat.

Vorsicht bei freien Dienstverträgen

Gelegentlich umgehen Eigentümer diese Problematik mit freien Dienstverträgen – in der Regel unterzeichnet einer der Bewohner oder Mieter (bei Zinshäusern) einen solchen Vertrag und verpflichtet sich, die anfallenden Arbeiten auszuführen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Ist der freie Dienstnehmer nicht versichert, kann ein Schadensfall durchaus existenzbedrohend sein – schließlich haftet er mit seinem Privatvermögen. Aus diesem Grund ist es ratsam, solche Verträge von kompetenten Dritten prüfen zu lassen.

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