Winter is coming: Wer muss schaufeln? Wer ist verantwortlich?

Auf Fotos und in Erinnerung ist der Winter wirklich schön. In der Realität manchmal nicht: Der Schnee liegt auf dem Gehsteig, der Wecker klingelt um fünf – und wenn es richtig schlimm kommt, schaufelt und streut man durchgehend bis 22 Uhr.

Wer muss wann und wo räumen?

Die Grundregel klingt simpel, sorgt aber jedes Jahr für Verwirrung: Wer ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass die angrenzenden Gehsteige von 6:00 bis 22:00 Uhr schnee- und eisfrei sind.

  • Gibt es keinen Gehsteig, gilt ein 1-Meter-Streifen entlang der Grundstücksgrenze.
  • Auch Zugänge, Einfahrten und Stiegen müssen sicher begehbar sein.
  • Und wenn der Schneepflug alles wieder zuschiebt, sind Sie trotzdem zuständig. So unfair das klingt: Der Schneepflug darf das. Sie müssen nur wieder ran.

Außerhalb des Ortsgebiets ist es entspannter. Hier besteht keine gesetzliche Pflicht – außer natürlich für Ihre eigenen Wege. Trotzdem: Wer Gäste, Briefträger oder Lieferdienste erwartet, sollte auch dort regelmäßig schaufeln.

Eigentümer, Mieter oder Gemeinde – wer trägt die Verantwortung?

Die Gemeinde kümmert sich um die Straßen, aber nicht um Gehsteige. Dafür sind Sie als Eigentümer zuständig – ganz egal, ob Sie selbst dort wohnen oder vermieten.

Bei Einfamilienhäusern können Sie die Schneeräumung zwar im Mietvertrag an den Mieter übertragen. Aber: Die Haftung bleibt bei Ihnen.

Wenn der Mieter also nicht oder schlecht räumt, stehen Sie trotzdem in der Verantwortung. Deshalb sollten Sie entweder regelmäßig kontrollieren oder gleich einen Winterdienst verpflichten – das spart Ärger und im Ernstfall viel Geld.

In Mehrparteienhäusern sieht es anders aus: Hier kümmert sich meist die Hausverwaltung darum, dass eine Firma beauftragt wird. Dann können Sie sich zurücklehnen – und dürfen zusehen, wie jemand anderer schaufelt.

Typische Winterfallen

  • Schnee auf die Straße oder zum Nachbarn kippen: keine gute Idee – und auch nicht erlaubt.
  • „Ich war im Urlaub“ schützt nicht vor Haftung. Die Räumungspflicht bleibt.
  • Nachbarschaftshilfe zählt nicht als Winterdienst. Wenn der Nachbar ausrutscht, haften Sie.
  • Der Schneepflug schiebt wieder alles zu? Bitter, aber legal. Kurz durchatmen – und noch mal schaufeln.

Besser delegieren als riskieren

Wer rechtzeitig einen professionellen Winterdienst engagiert, hat es leichter. Keine Haftung, kein frühes Aufstehen, keine Diskussionen mit dem Nachbarn. Und das Beste: Selbst wenn’s kaum schneit, zahlt sich der Vertrag aus – denn ein einziger Ausrutscher kann teurer werden als der gesamte Winterdienst.

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