Erdbeeren vor der Haustür, frische Kräuter fürs Abendessen oder ein schattiger Platz unter blühenden Pflanzen. Irgendwann kommt fast immer jemand auf die Idee: „Da hinten bei der Mauer hätte doch ein Hochbeet Platz.“
Spätestens dann stellt sich die Frage, was im Innenhof eigentlich erlaubt ist. Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an.
Warum Innenhöfe plötzlich wichtiger werden
Beton, Asphalt und Hausfassaden speichern Wärme wie ein Kachelofen auf Dauerschleife. Während Parks und Grünflächen die Umgebung etwas abkühlen, staut sich die Hitze in vielen Innenhöfen bis spät in die Nacht.
Ein paar Quadratmeter Grün retten den Sommer zwar nicht. Aber sie machen einen Innenhof oft deutlich angenehmer.
Pflanzen spenden Schatten, halten Feuchtigkeit im Boden und sorgen dafür, dass sich die Luft nicht ganz so stark aufheizt. Außerdem fühlen sich Bienen, Schmetterlinge und andere Nützlinge dort deutlich wohler als auf Pflastersteinen.
Ein grüner Innenhof sorgt nicht automatisch für bessere Nachbarn. Aber man sitzt dort meist lieber als zwischen Asphalt, Mülltonnen und abgestellten Fahrrädern. Das macht zufrieden – und zufriedene Nachbarn sind doch deutlich angenehmer als unzufriedene.
Wieso braucht jemand eine Eigentümerversammlung wegen Erdbeeren?
Weil ein Hochbeet selten nur ein Hochbeet ist.
In vielen Wohnanlagen gehört der Innenhof zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Dauerhafte Veränderungen wie zum Beispiel Hochbeete, Einfassungen oder größere Pflanzflächen brauchen deshalb oft die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Bei Mietwohnungen entscheidet meist der Vermieter oder die Hausverwaltung.
Ein paar Blumentöpfe sorgen normalerweise nicht für Aufregung. Sobald aber Flächen dauerhaft verändert oder für einzelne Bewohner reserviert werden sollen, sieht die Sache oft anders aus.
Bevor also jemand mit Schaufel, Erde und einer halben Gärtnerei anrückt, lohnt sich ein kurzer Blick in die Hausordnung oder ein Gespräch mit der Hausverwaltung.
Gemeinschaftsgarten statt Erdbeer-Krimi
Gemeinschaftsgärten funktionieren erstaunlich gut. Zumindest solange die Erdbeeren noch grün sind.
Spannend wird es meist erst, wenn die ersten Früchte reif werden. Deshalb sollten sich die Bewohner vorab über ein paar einfache Fragen einigen:
- Wer gießt während des Urlaubs?
- Wer kümmert sich um Unkraut?
- Welche Flächen stehen allen offen?
- Wer darf ernten?
Klingt banal, verhindert aber erstaunlich viele Diskussionen.
Welche Pflanzen überleben den Sommer?
Blumenbeete wirken auf dem Papier großartig. Also im Katalog. Nach drei Wochen Hitze sehen sie manchmal aus wie ein biologisches Experiment. Robuste Pflanzen machen deutlich weniger Arbeit.
Für Blumenbeete
- Lavendel
- Salbei
- Katzenminze
- Sonnenhut
- Fetthenne
- Schafgarbe
Diese Pflanzen kommen mit Trockenheit gut zurecht und bieten Nahrung für Bienen und Schmetterlinge.
Für Kräuterbeete
- Rosmarin
- Thymian
- Oregano
- Schnittlauch
- Salbei
- Zitronenmelisse
Viele Kräuter lieben Sonne und landen später nicht im Biomüll, sondern direkt auf dem Teller.
Für Naschkatzen
Auch auf kleiner Fläche lässt sich einiges ernten:
- Erdbeeren
- Himbeeren
- Johannisbeeren
- Cocktailtomaten
- Feldgurken
- Zucchini
- Mangold
- Pflücksalat
Gerade Erdbeeren fühlen sich in Hochbeeten und größeren Pflanzkästen besonders wohl.
Wasser sparen im Gemeinschaftsgarten
Heiße Sommer bringen nicht nur Menschen ins Schwitzen. Wer den Boden mit Rindenmulch oder Holzhäckseln bedeckt, hält die Feuchtigkeit länger im Boden. Gegossen wird am besten früh morgens oder spät abends.
Wer zusätzlich Regenwasser sammelt, spart Trinkwasser und schont die Geldbörse.
Wie züchtet man Gelsen auf Gemeinschaftskosten?
Ganz einfach: Man lässt irgendwo Wasser stehen. Genau dort fühlen sich Gelsen besonders wohl.
Regentonnen, Untersetzer oder dauerhaft gefüllte Gießkannen werden schnell zur Kinderstube für die nächsten Generationen.
Deshalb:
- Regentonnen immer mit Deckel oder Netz abdecken.
- Untersetzer regelmäßig entleeren.
- Gießkannen nicht dauerhaft gefüllt stehen lassen.
- Dachrinnen und Wasserabläufe sauber halten.
Die Gelsen werden es Ihnen übelnehmen. Die Nachbarn eher nicht.
Wer zahlt eigentlich?
Auch die schönste Gartenidee kostet Geld.
Erde, Pflanzen, Hochbeete, Bewässerung und Ersatzpflanzungen fallen nicht vom Himmel. Deshalb sollten die Beteiligten vorher festlegen, wer welche Kosten übernimmt.
Denn Diskussionen über Geld verlaufen erfahrungsgemäß selten entspannter als Diskussionen über Erdbeeren.
Grillen im Innenhof – erlaubt oder verboten?
Auch hier lautet die juristisch wenig aufregende Antwort: Es kommt darauf an.
Ob Grillen erlaubt ist, ergibt sich meist aus der Hausordnung, dem Mietvertrag oder Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft.
Aber: Selbst wenn Grillen erlaubt ist, dürfen Rauch, Gerüche und Lärm die Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Wer bis Mitternacht mit Musik, Gelächter und fünf Kilo Grillgut feiert, lernt unter Umständen Menschen kennen, die ursprünglich gar nicht eingeladen waren.
Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn verhindert oft mehr Konflikte als jede Hausordnung.
Kurz zusammengefasst
Ein begrünter Innenhof macht aus einer freien Fläche keinen Paradiesgarten. Aber er kann heiße Sommertage angenehmer machen, Platz für Begegnungen schaffen und graue Flächen deutlich aufwerten.
Bevor Hochbeete, Pflanzkästen oder Gemüsebeete entstehen, lohnt sich allerdings ein kurzer Blick in die Hausordnung oder ein Gespräch mit der Hausverwaltung.
Dann bleibt der Gemeinschaftsgarten das, was er sein soll: ein Garten – und nicht das Gesprächsthema der nächsten Eigentümerversammlung.


