Schreckgespenst Mietnomade: Drum prüfe, wer sich lange bindet!

Mietnomaden hinterlassen oft eine Spur der Verwüstung – auch finanziell. Wie sich Vermieter vor ihnen schützen und schon vor Unterzeichnung des Mietvertrags absichern können, lesen Sie hier.

Vermieter gehen naturgemäß ein hohes Risiko ein: Ausstehende Zahlungen, Schäden am Objekt oder streitbare Mieter, die alles reklamieren und jede Verantwortung von sich weisen sind zwar nicht an der Tagesordnung, kommen aber doch immer wieder vor. Am schlimmsten trifft es aber Eigentümer, bei denen sich Mietnomaden eingenistet haben – gewaltige Mietrückstände gehört dann zu den kleineren Problemen.

Aber wie kommen professionelle Betrüger damit durch und das meist auch noch mehrmals? Charakteristisch für vorsätzliche Mietpreller ist, dass sie vorerst unauffällig bis durchaus positiv in Erscheinung treten. Über einen gewissen Zeitraum bezahlen sie ihre Miete oft regelmäßig und pünktlich – bis sie plötzlich ausbleibt.

Dann beginnt der juristische Reigen: Auf vergebliche Kontaktversuche folgen Anwälte, Räumungsbefehle, Exekution. Doch da ist es oft schon zu spät und das böse Erwachen folgt auf dem Fuß – denn wer nie vorhatte, für die Wohnung zu bezahlen, ist auch nicht sorgfältig damit umgegangen.

Horrorvorstellung des Vermieters: Unordnung, Zerstörung, Sachschäden

Gerichtsverfahren oder Räumungsklagen ziehen sich nicht selten über einen langen Zeitraum, nur um schließlich im wahrsten Sinne des Wortes ins Leere zu laufen: Nach monatelangen Delogierungsversuchen löst sich der Mietnomade scheinbar in Luft auf und ist schwer oder gar nicht mehr zu fassen.

Dafür hinterlässt er einen umso nachhaltigeren Eindruck: Neben einem gewaltigen Schuldenberg kommen dem Vermieter häufig Unordnung und Chaos bis hin zu mutwilliger Zerstörung teuer zu stehen. Das kleinere Übel ist wahrscheinlich die typische „Messiewohnung“, wenn kein freier und vor allem sauberer Fleck mehr in der Wohnung zu finden ist.

Teurer wird es bei Sachbeschädigungen wie eingetretenen Türen, zerschlagenen Fensterscheiben oder absichtlich herbeigeführten Wasserschäden in Bad oder Küche, die auch auf Nachbarwohnungen übergehen. Der extremste Fall ereignete sich 2014 in Wien, als ein Mann kurz vor der Delogierung die Wohnung angezündet und in weiterer Folge einen Todesfall in der Nachbarwohnung verursacht hat.

Check: Wie sich Vermieter schützen können

Doch besteht kein Grund, sofort mit dem Schlimmsten zu rechnen, sobald ein Mieter nicht pünktlich seine Miete bezahlt: Viele Leute überschätzen oft ihre finanziellen Verhältnisse oder es kommt aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage nach Bezug der Immobilie zu Zahlungsengpässen.

Vermieter oder Hausverwalter haben dennoch mehrere Möglichkeiten, sich schon im Vorfeld abzusichern, um mutwillige Mietprellerei zu verhindern:
•    Verlangen Sie eine (freiwillige) Mieterauskunft bei Interessentenanfragen bzw. später bei der Besichtigung.
•    Führen Sie ein ausführliches Erklärungsgespräch über den Mietvertrag und seine Besonderheiten. Erklären Sie dem potenziellen Mieter den Vertrag im Detail vor der Unterzeichnung.
•    Als Vermieter haben Sie das Recht, eine Kaution in Höhe von bis zu 6 Monatsmieten zu verlangen; damit werden im Schadensfall Kosten gedeckt.
•    Klären Sie vollständig über die anfallende Vergebührung auf.
•    Verlangen Sie einen Einkommensnachweis.
•    Stellen Sie befristete Mietverträge mit einem kombinierten Räumungsvergleich aus: Dieser erlaubt eine sofortige Räumung ohne erst Klage einbringen zu müssen.
•    Klären Sie den Mieter über monatliche Zahlungen auf, auch über sämtliche Nebenkosten.
•    Setzen Sie zusätzlich zum Mietvertrag eine gesonderte Erklärung zur Wohnungsübergabe und -rückstellung auf: was wird erwartet, was ist gesetzlich vorgegeben, etc.
•    Legen Sie im Mietvertrag den verbindlichen Abschluss einer Haushaltsversicherung vom Mieter fest, so besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz.
•    Setzen Sie sich mit dem vorigen Vermieter in Verbindung.
•    Achten Sie auf auffälliges Verhalten beim potenziellen Mieter bei der Besichtigung: Drängt er auf einen baldigen Vertragsabschluss und hat er es besonders eilig? Dann lassen Sie sich Zeit mit der Abwicklung und warten Sie ab.

In einigen Ländern sind „Mietnomaden-Checklisten“ im Internet bereits üblich. Diesen Versuch gab es 2012 auch in Österreich, aus Datenschutzgründen wurde diese Seite aber wieder aus dem Netz genommen. Überwachungen dieser Art können auch negative Folgen wie ungerechtfertigte Verleumdungen nach sich ziehen, die es unbescholtenen Personen anschließend nahezu unmöglich macht, ein neues Mietverhältnis einzugehen.

Fazit: Achten Sie auf Ihre Intuition und einen wasserdichten Mietvertrag

Die gute Nachricht ist: Mietnomaden kommen seltener vor, als es den Anschein hat. Und: Nicht immer handelt es sich bei einem zahlungssäumigen Mieter gleich um einen Profibetrüger. Die bereits erwähnte Wirtschaftslage bringt auch redliche Mitbürger schon einmal in Zahlungsverzug.

Und obwohl es per legem Ihr Recht ist, bereits die erste versäumte Miete einzuklagen, sparen Sie lieber Nerven und Geld: Suchen Sie anfangs das Gespräch, bevor Sie ein teures Gerichtsverfahren einleiten, das zuerst von Ihnen als Vermieter und Kläger finanziert werden muss. Oft bleiben Sie am Ende gänzlich auf den Kosten sitzen, wenn vom Beklagten rein gar nichts mehr zu holen ist.

Unser abschließender Tipp zum Schutz vor Mietnomaden: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Stimmt mit der Person etwas nicht oder ist sie Ihnen gar unsympathisch? Dann lassen Sie sie weiterziehen – der ehrliche Mieter kommt bestimmt!

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