Sie wollten schon immer wissen, wie ein typischer Arbeitstag in einer Hausverwaltung abläuft? Wahrscheinlich weniger trocken und humorlos, als Sie sich vorstellen würden …
Mein Arbeitstag ist immer gut vorbereitet, ich habe in der Früh einen Plan mit den wichtigsten Terminen und anstehenden Erledigungen bereits im Kopf. Heute Vormittag hat eine Abrechnung oberste Priorität, die mit heutigem Datum erledigt sein muss. Doch bevor ich mich diesem ersten Tagespunkt widme, erst einmal ein Kaffee … Mit dem aromatischen Geruch aus der dampfenden Tasse in der Nase fahre ich den Computer hoch und beginne mit der Abrechnung.
Ein Anruf kommt herein: Ein Mieter fühlt sich mit seiner Wohnungs-Eingangstür nicht sicher genug, er möchte gerne eine Sicherheitstür einbauen.
Meine Antwort: Dazu muss eine Information an die Haus-Inhabung gehen, aber an sich ist das kein Problem. Der Vermieter hat grundsätzlich „nur“ für eine versperrbare Tür zu sorgen, daher bezahlt er eine Neuanschaffung aus genanntem Grund nicht.
Wenn die Arbeiten ordnungsgemäß von einem Professionisten gemacht werden, kann der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses eine Investitionskostenrückvergütung lt. § 10 MRG geltend machen – ich rate daher zur Rechnungsaufbewahrung.
Ich wende mich wieder der dringenden Abrechnung zu und will gerade einen Schluck des wohltemperierten Kaffees zu mir nehmen, als mich …
Anruf 2 davon abhält: Eine Mieterin teilt mir mit, dass das WC rinnt. Sie war bereits im Baumarkt, wo ihr gesagt wurde, dass es nicht repariert werden könne. Es sollte also gleich ein neues WC montiert werden, da das bestehende veraltet sei und es keine Ersatzteile mehr gäbe.
Meine salomonische Lösung a) für reparaturfreudige /-willige MieterInnen:
a) erst den Versuch starten, den WC-Schwimmer-Bereich zu entkalken, falls es trotzdem weiter rinnt, zu Lösung b) übergehen:
b) rasch einen entsprechenden Professionisten holen und die Reparatur veranlassen, denn es entstehen Mehrkosten durch den erhöhten Wasserverbrauch beim Zuwarten. Die Kostenfrage kann allerdings erst nach Aufliegen der Rechnung geklärt werden.
Die Mieterin und ich sind mit meiner Antwort zufrieden, jetzt muss ich mich aber wirklich an die Abrechnung machen! Ich nippe an meinem nur mehr lauwarmen Kaffee, da erreicht mich …
Anruf 3: Es geht um eine – so ein Zufall! – Abrechnungsfrage eines Mieters.
Er hat eine Abrechnung erhalten und kennt sich nicht aus. Aber ich kenne mich damit aus, bin ja selbst gerade mit einer beschäftigt; das Nötige ist rasch erklärt – alles ist gut.
Konzentriert gehe ich nun meine eigene Abrechnung durch, zur Sicherheit beginne ich noch einmal von vorne. Da trifft auch schon …
Anruf 4 ein: Es sollen Geräte für den gemeinsamen Spielplatz einer Wohnungseigentümergemeinschaft angeschafft werden. Was gilt es dabei zu beachten?
Meine Antwort/Beratung setzt sich aus mehreren Punkten zusammen, worauf ich gesondert bei der Kostenvoranschlags-Einholung achte: Rücksichtnahme beim Aufbau auf gültige Sicherheitsbestimmungen und mögliche Montagefehler. Es ist eine jährliche Sicherheitsprüfung (TÜV) durchzuführen. Klärung: Wer trägt die Haftung bei der Benutzung hausfremder Personen (Kinder!)?
Meine Aufmerksamkeit für die dringende Abrechnung ist spürbar erkaltet – mein Kaffee auch. Um neue Kraft zu tanken beschließe ich, eine rasche Pause einzulegen und neuen Kaffee zu kochen, um dadurch Inspiration zu schöpfen. Die Übung gelingt, der erste ordentliche Kaffee des Tages rinnt durch meine Venen direkt ins Gehirn und macht mich fit für kommende Herausforderungen.
Anruf 5 nehme ich dementsprechend entspannt entgegen: Der Müllcontainer ist verschwunden! Der Hausmüll liegt in Säcken daneben …
Mein koffeingeladener Lösungsvorschlag: Die Eigentümer aktivieren und „herumfragen lassen“. Die konkrete Androhung einer Anzeige gegen Unbekannt aussprechen und notfalls eine Sonderabholung organisieren, die allerdings mit Mehrkosten für alle Eigentümer verbunden ist.
(Das Ergebnis: Der Müllcontainer ist am nächsten Tag wieder da und schon tags darauf ebenfalls geleert.)
Meine Abrechnung ist erledigt, ich lasse sie allerdings gut sichtbar vor mir liegen, um sie gemeinsam mit noch offenen Tagespunkten abzulegen. Ich komme gut voran, esse rasch zu Mittag und hole mir eine frische Tasse Kaffee.
Anruf 6: Ein Mieter will ein Trampolin in den allgemeinen Garten stellen, der mitgemietet wurde.
Nach Rücksprache mit der Hausinhabung steht fest: Es spricht prinzipiell nichts dagegen, solange Montage und Wartung ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es muss eine gut sichtbare Beschilderung „Eigentum von Top XY“ und „Benutzung nur unter Aufsicht“ angebracht werden. Ich rate zur Formulierung einer Sondervereinbarung zum bestehenden Mietvertrag (wegen der Haftungsproblematik).
Ich erledige weitere wichtige Punkte auf der Tagesordnung, nippe an meinem wiederum erkalteten Kaffee, als mich ein erneuter Anruf erreicht:
Anruf 7: Ein Mieter ist in seiner Wohnung gestürzt und konnte sich nicht mehr selbst aufhelfen.
Die Feuerwehr musste gerufen und das Wohnungsschloss aufgebrochen werden.
Meines Erachtens liegt in solchen Fällen die Versicherungshaftung prinzipiell beim Mieter, unter Inanspruchnahme der Haushaltsversicherung.
Gleich darauf folgt auch schon …
Anruf 8, er fasst einige allgemeine Probleme von Bewohnern zusammen: Die Mülltrennung funktioniert nicht, Türen werden zu laut zugeschlagen, Zigarettenstummel werden im Stiegenhaus hinterlassen, etc.
Die übliche Veranlassung in solchen Angelegenheiten ist ein Rundschreiben an alle Bewohner.
Nun stehe ich vor einer schwierigen Entscheidung: es gibt noch einiges zu erledigen – habe ich Zeit, mir noch einmal frischen Kaffee zu machen, oder trinke ich den bereits eiskalten? Tapfer entscheide ich mich für die zweite Möglichkeit: Augen zu und durch, als mich …
Anruf 9 erreicht: Einen Eigentümer stören überhängende Äste eines Baums, die an der Hausmauer streifen; das führt nicht nur zu Geräuschbelästigung, sondern auch zu Schäden an der Fassade.
Ich veranlasse die Weiterleitung der Information an die zuständige Gartenbetreuungsfirma.
Es ist schon spät, ich lege nun endlich meine Abrechnung zusammen mit sämtlichen erledigten Tagespunkten zufrieden ab, als mein Telefon erneut läutet:
Anruf 10 beinhaltet mehrere Wünsche seitens der Hausinhabung für 2016.
In diesem Fall steht eine Generalsanierung des Mietzinsobjekts an, dazu ist im Vorfeld eine umfangreiche Objektbegehung der Hausverwaltung mit Professionisten nötig: einem Dachdecker/Zimmermann und einem Spengler (neues Dach), dem Baumeister (Fassadensanierung, Stuckatur, Dämmung, Verputz und Gerüstung, da eine Altbau-Prüfung zu Substanz und Trockenheit ansteht; auch ggf. einem Sachverständigenbüro sowie einer Fensterfirma und dem Rauchfangkehrer (Kaminbefundung) zur Klärung der Baukoordinationsfragen.
Wenn ich abends auf meinen Arbeitstag zurückblicke, sehe ich Folgendes: Er war lang, ich hatte viel zu tun. Ich bin erschöpft, aber glücklich: meine Arbeit ist sinnvoll, ich helfe Mietern und Eigentümern, sich in ihrem Zuhause wohlzufühlen. Und schließlich komme ich zu der Erkenntnis: Auch kalter Kaffee hält wach – ob er auch schön macht, weiß ich morgen Früh.