Lastenfrei kaufen

Immobilien lastenfrei kaufen

Sie erfüllen sich demnächst Ihren Traum vom Eigenheim? Bevor Sie die verbindliche Kauferklärung unterschreiben, überprüfen Sie, ob Ihr zukünftiges Eigentum tatsächlich lastenfrei ist. Es könnte Sie sonst teuer zu stehen kommen.


Einer der wichtigsten Punkte für Sie als baldigen Eigenheim-Besitzer ist, dass Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung frei von Altlasten ist. Vorrangig gibt der Grundbuchauszug darüber Auskunft, ob die Liegenschaft auch lastenfrei übernommen wird. Doch das Grundbuch weiß nicht alles. Offene Forderungen haften auch bei Besitzwechsel weiter auf dieser Liegenschaft und können Sie schnell in den Ruin treiben.

Der (Alp-)Traum vom Eigenheim

Bevor Sie Ihre Eigentumswohnung gekauft haben, haben Sie darauf geachtet, dass Sie sie lastenfrei übernehmen. Das hat der Grundbuchauszug bestätigt. Doch dann haben Sie eine Vorschreibung erhalten, in der neben den Betriebskosten eine zusätzliche monatliche Kreditrate zu begleichen war.

Wie ist das möglich? Es hat sich schnell herausgestellt, dass von der Eigentümergemeinschaft vor Jahren ein Darlehen aufgenommen worden war, um eventuelle Sanierungen des Hauses finanzieren zu können.
Mit dieser zusätzlichen finanziellen Belastung haben Sie nicht gerechnet, schließlich mussten Sie Ihre Wohnung auch noch komplett neu einrichten.

Da Ihnen das niemand gesagt hatte, zahlten Sie diese Kreditrate nicht – und wurden prompt von der Eigentümergemeinschaft verklagt. Sie verloren den Prozess, denn obwohl Sie selbst nicht diese Darlehensverpflichtung eingegangen sind, müssen Sie sie laut Gericht bezahlen.

Ist die Immobilie wirklich lastenfrei?

So ähnlich könnte Ihr Traum in einem Alptraum enden, wenn Sie sich vor dem Kauf beim Rechtsanwalt oder Notar nicht gründlich über mögliche Abgabenschulden erkundigen. Oft wird Ihnen auch vor dem Verkauf vom Verkäufer oder vom Makler ein vorformuliertes Anbot vorgelegt, das nicht auf alle wichtigen Punkte im Detail eingeht.

Neben einem aufgegliederten Kaufpreis, der auch die Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühren und manchmal auch zusätzlich eine Umsatzsteuer enthält, sollten Sie einen Treuhänder festlegen, die Gewährleistung regeln, die Finanzierungszusage der kreditgewährenden Bank als Kaufbedingung aufnehmen – und natürlich die Lastenfreiheit prüfen.

Welche Altlasten gibt es?

Es gibt diverse Altlasten, an die man gerade als Erstkäufer nicht denkt. So müssen Sie in Erfahrung bringen, ob Sie vielleicht eine Hypothek auf Ihrem zukünftigen Eigentum übernehmen. Außerdem, ob die Wohnung nicht bereits vermietet oder mit einem Wohnrecht belastet ist. Klären Sie auch vorher mit der Hausverwaltung, ob der Verkäufer Zahlungsrückstände für Betriebskosten oder Reparaturrücklagen zurücklässt. Diese werden automatisch Ihnen angelastet.

Dazu kommen noch Forderungen aus öffentlichen Dienstleistungen. Hat der Vorbesitzer alle Gemeindeabgaben bezahlt? Dazu gehören alle bestehende Bescheide der Bauordnung, des Kanalgesetzes, des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Gebrauchsabgabegesetzes, des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes und natürlich die Grundsteuer.

Nehmen Sie bei der Baupolizei Einsicht in den Bauakt: Ist ein Verfahren anhängig oder ist der aktuelle Zustand der Immobilie bewilligt? Wollen Sie selbst etwas ändern? Dann klären Sie das vor dem Kauf, denn Sie wissen ja: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an uns, wir klären Sie über alle versteckten Kosten auf: www.imla.at

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