Sturmschäden - so reagieren Sie richtig

Sturmschäden: So reagieren Sie richtig

Kaum sind die Sturmtiefs Petra und Sabine an uns vorübergegangen, steht Ute auch schon in den Startlöchern. Und wenn man den Meteorologen vertrauen will, folgt kurz darauf Veronika. Zeit, für einen kleinen Ratgeber: Wir verraten Ihnen, was Sie bei Sturmschäden sofort tun sollten.

Ein Sturm kommt natürlich immer zur falschen Zeit. Aber manchmal zur komplett falschen – wie nachts oder am Wochenende, wo im Schadensfall kein Handwerker und keine Versicherung erreichbar ist. Und dann hängt es natürlich auch noch davon ab, was beschädigt wurde, ob Menschen zu Schaden gekommen sind und wie dringend Sie handeln müssen.

Sturmschäden tagsüber, während der Woche

Wenn Sie nicht gerade bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als Rettungssanitäter Dienst tun, ist das wohl die „beste“ Zeit für Sturmschäden. Als erstes rufen Sie am besten Ihren zuständigen Versicherungsmakler oder -vertreter an und melden den Schaden. Er wird Ihnen die richtigen Fragen stellen und alles Notwendige in die Wege leiten.

Notreparaturen können Sie übrigens in jedem Fall sofort veranlassen (oder selbst durchführen). Schließlich vermeiden Sie damit kostspielige Folgeschäden.

Und was, wenn es nachts oder am Wochenende passiert?

Ein Baum kracht mitten in der Nacht auf Ihr Haus? Dann sollten Sie zu allererste die örtliche Feuerwehr rufen. Sie wird den Baum entfernen, die Unglücksstelle sichern und dafür sorgen, dass zum Beispiel das Loch im Dach mit einer Plane abgedeckt wird. (Wichtig: Klettern sie bei Sturm auf keinen Fall selbst auf das Dach – Sie haben nicht die nötige Ausrüstung und riskieren dabei Ihr Leben!)

Am nächsten Tag können Sie sich dann mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, damit die Reparaturen der Sturmschäden und Folgeschäden so schnell wie möglich erledigt werden.

Wem gehört der Baum? Oder das Dach?

Falls der Schaden von einem Baum, Dach oder anderen Gegenstand eines angrenzenden Grundstücks verursacht wurde, ist die Versicherung des Nachbarn gefragt. Manchmal wissen aber nicht mal die Anrainer, wem ein Grundstück nun wirklich gehört. In diesem Fall müssen Sie erst einmal den Eigentümer beim Grundbuchamt ausfindig machen. Besser, Sie bitten Ihren eigenen Versicherungsmakler um Hilfe, er weiß was zu tun ist.

Schäden am Auto

Wenn Ihr Auto von einem herabfallenden Ast oder Dachziegel getroffen wurde, ist die Sache mit der Versicherung leider etwas komplizierter. Denn in diesem Fall zahlt unter Umständen nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, egal wem der Baum oder das Gebäude gehört (dasselbe gilt übrigens für Hagelschäden).

Wenn Menschen verletzt werden

Sachschäden sind die eine Sache – wenn aber Menschen zu Schaden kommen, müssen Sie in jedem Fall die Polizei rufen. Die Beamten kümmern sich dann auch um alles weitere – Rettung, Feuerwehr usw.

Wichtiger Hinweis, auch für Mieter: Wenn Blumenkästen oder -töpfe vom Sturm von ihren Fensterbänken geweht werden, haften Sie für alle Schäden, die sie verursachen. Und zwar sowohl für Sach- als auch für Personenschäden. Ihre Haushaltsversicherung kommt nicht dafür auf!

Deswegen ist es sinnvoll, Blumenkästen vor dem Sturm entweder besonders gut zu befestigen oder – noch besser – vorübergehend ins Haus zu holen.

Fazit: Der Sturm zerrt nicht nur an Bäumen und Bauwerken, sondern auch an Ihren Nerven. Wenn Sie von Karin Ladler Immobilien betreut werden, haben Sie es allerdings leichter. Wir wickeln alles für Sie ab, natürlich auch die Folgeschäden. Und für Notfälle zu unerfreulichen Zeiten gibt es unsere Notfall-Handynummer, damit Sie nie alleine im Regen stehen.

Immobilien-Tipps

Winterdienst – ja oder nein?

Winterdienst – ja oder nein?

Spät aber doch ist er mit voller Wucht bei uns angekommen: Der Winter. Wer jetzt noch keinen Winterdienst engagiert hat,…
Advent, Advent, der Christbaum brennt

Advent, Advent, der Christbaum brennt

Rund 60 % aller durch offenes Feuer verursachten Brände fallen in die Weihnachtszeit. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie…
Schimmel in der Wohnung – das ist jetzt zu tun

Schimmel in der Wohnung – das ist jetzt zu tun

Wenn Sie Schimmel in der Wohnung entdecken, müssen Sie schnell handeln, damit Ihr Zuhause nicht unbewohnbar wird. Was zu tun…
Unser Betriebsklima – Sie, wir und nochmal Sie

Unser Betriebsklima – Sie, wir und nochmal Sie

In unserer Hausverwaltung achten wir auf ein positives Betriebsklima. Und daran sind Sie wesentlich beteiligt. Heute sagen wir danke!

So erreichen Sie mich

Karin Ladler Immobilien

Figlweg 11/2
A-3040 Tausendblum

Tel: 02772 21201
E-Mail: office@imla.at

Anfahrt

Wenn Sie auf das Bild klicken, werden Sie zu Google Maps weitergeleitet und unterliegen den Datenschutzbestimmungen von Google.