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Schwimmanlagen in Wohnhäusern: Wichtige Regeln und Tipps

Pools und Badeteiche in Wohnanlagen werden immer beliebter. Gesetzliche Vorschriften zur Benutzung, Instandhaltung und Pflege gibt es dafür aber kaum. Für ein unbeschwertes Badevergnügen sollten Sie daher folgende Tipps unbedingt beachten.

Sommer, Sonne, Ferien – die schönste Zeit im Jahr naht. Mit ihr kommt auch die Hitze; Temperaturen bis zu 40°C bilden längst keine Ausnahme mehr. Darum wünschen sich immer mehr Menschen das kühle Nass zur Erfrischung unmittelbar in ihrer Wohnanlage. Bis zur Inbetriebnahme sollten Sie allerdings einige wichtige Punkte beachten, die gut durchdacht und eindeutig festgelegt werden müssen.

Sinnvoll ist es, dass Sie zuallererst eine Versammlung aller Mieter oder Eigentümer gemeinsam mit der Hausverwaltung ansetzen, um sich über die Gesetzeslage zu informieren und Regeln für Benutzung, Instandhaltung und Pflege festzulegen. Diese klar formulierte und für alle Bewohner und deren Gäste geltende Bade- und Benutzungsordnung sollte vor der Errichtung schriftlich fixiert und dem Miet- oder Kaufvertrag beigefügt werden – dieser Zusatz in der Hausordnung gilt auch für zukünftige Mieter oder Eigentümer.

Gesetzliche Vorschriften zu Hygiene und Sicherheit

Für den Betrieb eines Schwimmbads oder Badeteichs gelten das Bäderhygienegesetz (BHygG 2009) und die Bäderhygieneverordnung aus dem Jahr 2012 (BHygV 2012); sie sind zwar generell an öffentliche Bäder oder Schwimmteiche ausgerichtet, trotzdem sind einige der Vorschriften Voraussetzung für die Errichtung einer gemeinschaftlichen Schwimmanlage in einem Mehrparteien-Wohnhaus.

Eine wichtige erste Maßnahme ist die Ernennung eines offiziellen Badbetreibers, einer verantwortlichen Person und eines Stellvertreters, die Ansprechpartner und zumindest während der Betriebszeiten telefonisch erreichbar sind. Diese Personen – seien es ein oder mehrere Bewohner, die Hausverwaltung oder eine Fremdfirma, kümmern sich um die Einhaltung des Hygienestandards, die Benutzungsregeln und die Sicherheitseinrichtungen.

Da die Verantwortung sehr groß ist, könnten Sie überlegen, ob Sie nicht schon im Vorfeld eine Firma mit der Errichtung der Schwimm- oder Teichanlage betrauen, die diese Kontrollen gleich mitanbietet. Um Haftungsansprüchen oder gar Klagen vorzubeugen, könnten Sie eine Wartungsfirma, die auch gleich Arbeiten wie das Einwintern und das Befüllen im Frühjahr übernimmt, beauftragen.

Halten Sie Kontrollen schriftlich fest

Gleichzeitig ist es ratsam, ein Tagebuch zu führen, in das tägliche Wasserkontrollen gewissenhaft notiert werden. Bei einem Pool mit Chlorwasser müssen der Chlor-Gehalt und der pH-Wert täglich, bei Hochbetrieb 2x pro Tag gemessen und der Filter regelmäßig kontrolliert und geleert werden. Die Häufigkeit der Bodenreinigung ist im BHygV nicht explizit vorgeschrieben, sie sollte allerdings aus hygienischen Gründen ebenfalls regelmäßig durchgeführt werden. Bei größeren Biotopen und Badeteichen wird zusätzlich die Sichttiefe eingetragen, hier werden Wasser- und Lufttemperatur 2x pro Tag gemessen. Ganz wichtig ist, dass Sie vor allem bei Naturgewässern darauf achten, dass das Wasser nicht kippt.

Eine weitere gesetzliche Vorgabe, die Sie ebenfalls vor der Errichtung der Schwimm- oder Teichanlage berücksichtigen müssen, betrifft die Sicherheit. So ist die ungehinderte Zufahrt oder zumindest ein hindernisfreier Zugang für Rettungsdienste vorgeschrieben. Außerdem ist es unumgänglich, einen soliden, absperrbaren Zaun zu errichten oder die Zugänglichkeit auf andere bauliche Weise einzuschränken.

Klare, unmissverständliche Regeln: Bade- und Benutzungsordnung

Regeln, die Hygiene, richtiges Verhalten und Sicherheit betreffen, sollten Sie gut sichtbar im Bereich der Schwimmanlage aushängen. Sie informieren generell über Öffnungszeiten, Wassertiefe (Schwimmer/Nichtschwimmer) und die Verantwortung, die Badende zu tragen haben. Bringen Sie einen Hinweis zur „Benützung auf eigene Gefahr“ und auf Haftungsausschluss für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände an, ebenso können Sie den Zutritt bei Nichtbeachtung der Regeln auch verweigern und eine Höchstzahl an Badenden und deren Gäste bestimmen.

Sie sollten eine klare Regelung für Minderjährige, Nichtschwimmer, geistig und körperlich Behinderte anführen, die sich an Erziehungsberechtigte oder ermächtigte Begleitperson im Sinne der Aufsichtspflicht und des Jugendschutzgesetzes (Alkohol-, Rauch- oder Aufenthaltsverbote) richtet. Denken Sie rücksichtsvoll an alle, auch nichtbadende Mitbewohner: Übermäßige Lärmbelästigung wie etwa laute Musik, die Nicht-Beachtung der Badezeiten oder das unbefugte Überklettern der Absperrungen sollten vermieden werden.

Ein sehr wichtiger Punkt betrifft schließlich die Hygiene: Fragen wie Straßenschuhe, Speisen und Getränke, Glasflaschen und die Müllbeseitigung im Schwimmbereich sowie eine evtl. Fußdesinfektion sollten Sie mit allen Hausbewohnern im Voraus klären. Hier finden Sie eine Musterbadeordnung zum Download, an der Sie sich orientieren können: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/Gesundheitsbetriebe/Musterbadeordnung-doc.pdf

Ein paar nützliche Tipps zum Schluss:

  • Stellen Sie sicher, dass wirklich die überwiegende Mehrheit an der Errichtung einer Schwimmanlage interessiert ist; es trübt auf lange Sicht die Freude Aller, wenn ihnen Pool- oder Teich-Gegner im Haus das Leben schwer machen.
  • Betrauen Sie von Anfang an Professionisten mit der Umsetzung des Projekts, so werden Schäden, Mängel und Fehler bei der Errichtung und Instandhaltung vermieden und die Verantwortung von der Hausgemeinschaft genommen.
  • Ein gemeinschaftlicher Erste-Hilfe-Kurs ist ebenfalls eine gute Idee, um für Notfälle und Badeunfälle schnell und effektiv gerüstet zu sein.
  • Eine weitere Überlegung ist: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn Schäden von Badenden oder deren Gästen verursacht werden? Gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen oder kann ein spezielles Gemeinschaftskonto aller Bewohner zur Tilgung der Kosten eingerichtet werden?

Ganz gleich, für welche Form Sie und Ihre Mitbewohner sich entscheiden – ob Pool, Biotop oder Kleinbadeteich –, wenn Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und Regeln zur Erhaltung der Hygiene, der Benutzung und der Sicherheit halten, können Sie Stress und Streitigkeiten vermeiden und den Sommer in vollen Zügen genießen.

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