Richtwertmietzins

Richtwertmietzins – ja oder nein?

Sie vermieten zum ersten Mal? Vielleicht sogar ohne seriöse Hausverwaltung an Ihrer Seite? Dann lesen Sie besser vorher, ob Ihre Immobilie dem Richtwertmietzins unterliegt. Ignorieren kann nämlich ziemlich kostspielig werden.

Wer zum ersten Mal vermietet, stolpert gleich mal über den Begriff Richtwertmietzins. Aber was bedeutet das für Sie? Wieviel können Sie für Ihre Immobilie verlangen?

Gibt es einen Richtwertmietzins für Eigentumswohnungen?

Kurz gesagt: Nein! Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung, Vorsorgewohnung oder eine Wohnung in Ihrem Zweifamilienhaus vermieten, unterliegen Sie nicht dem Richtwertmietzins. Es ist ganz allein Ihre Sache, für sich und Ihre Mieter die passende Mietsumme zu finden.

Der Richtwertmietzins kommt dann zum Tragen, wenn Sie eine Altbauwohnung neu vermieten, die vor dem 8.5.1945 errichtet wurde und zwischen 30 und 130 m² groß ist. Allerdings nur dann, wenn das Mietobjekt in den Vollanwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetzes) fällt.

Auf den ersten Blick lässt sich nicht immer sagen, ob die Wohnung in die Kategorie Vollanwendung fällt oder nicht. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Sie sich vor der ersten Vermietung beraten lassen!

Wie hoch ist der Richtwertmietzins?

Der aktuelle Richtwertmietzins beträgt € 5,96 in Niederösterreich, € 5,81 in Wien und € 5,30 im Burgenland. Aber damit ist die Sache noch nicht ganz erledigt. Denn für Ausstattung und Lage gibt es noch entsprechende Zu- und Abschläge. Und natürlich auch für die Befristung: Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag abschließen, werden vom Hauptmietzins 25 % abgezogen.

Einen guten Überblick können Sie sich mit dem Mietzinsrechner der Mietervereinigung verschaffen – der Rechner gilt zwar für Mietwohnungen in Wien, gibt Ihnen aber die wichtigsten Anhaltspunkte (auch, um für Ihr Gespräch mit Maklern und Hausverwaltern gerüstet zu sein).

Was passiert, wenn Sie sich nicht an den Richtwertmietzins halten?

Vielleicht gehören Sie ja zu den Vermietern mit dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“. Doch beim Richtwertmietzins sollten Sie vorsichtig sein. Ihre Mieter können die Differenz zwischen tatsächlicher Miete und dem Richtwert jederzeit einklagen – und das sogar noch bis drei Jahre nach dem Ende des Mietverhältnisses. Bei mehreren Mietern und langjährigen Verträgen können die Rückforderungen im schlimmsten Falle existenzbedrohend sein.

Anlaufstellen für betroffene Mieter

Als Mieter haben Sie in Österreich viele Rechte – und können sich jederzeit Unterstützung holen. Die ersten Anlaufstellen sind natürlich der Mieterschutzverband oder der Mieterschutzverein. Diese Stellen durchleuchten auch Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen und kümmern sich darum, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen (falls Sie tatsächlich zu viel bezahlt haben).

Allerdings helfen Ihnen die genannten Stellen nur, wenn es in Ihrem Bezirk eine Schlichtungsstelle gibt, nicht bei Gerichtsverfahren. Für schwierige Fälle gibt es aber noch eine weitere Anlaufstelle, die sich seit einigen Jahren sehr erfolgreich für Mieter einsetzt. Die Miete Runter GmbH setzt offene Forderungen auch bei Gericht durch.

Immobilien-Tipps

Winterdienst – ja oder nein?

Winterdienst – ja oder nein?

Spät aber doch ist er mit voller Wucht bei uns angekommen: Der Winter. Wer jetzt noch keinen Winterdienst engagiert hat,…
Advent, Advent, der Christbaum brennt

Advent, Advent, der Christbaum brennt

Rund 60 % aller durch offenes Feuer verursachten Brände fallen in die Weihnachtszeit. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie…
Schimmel in der Wohnung – das ist jetzt zu tun

Schimmel in der Wohnung – das ist jetzt zu tun

Wenn Sie Schimmel in der Wohnung entdecken, müssen Sie schnell handeln, damit Ihr Zuhause nicht unbewohnbar wird. Was zu tun…
Unser Betriebsklima – Sie, wir und nochmal Sie

Unser Betriebsklima – Sie, wir und nochmal Sie

In unserer Hausverwaltung achten wir auf ein positives Betriebsklima. Und daran sind Sie wesentlich beteiligt. Heute sagen wir danke!

So erreichen Sie mich

Karin Ladler Immobilien

Figlweg 11/2
A-3040 Tausendblum

Tel: 02772 21201
E-Mail: office@imla.at

Anfahrt

Wenn Sie auf das Bild klicken, werden Sie zu Google Maps weitergeleitet und unterliegen den Datenschutzbestimmungen von Google.