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Rechtzeitig zum neuen Studienjahr: Wichtige Tipps für den WG-Mietvertrag

Wohngemeinschaften sind beliebte Alternativen zu überfüllten Studentenwohnheimen oder überteuerten City-Wohnungen. Doch egal, ob ihr eine WG mit Freunden oder Bekannten gründet oder in eine bestehende einzieht: Die Konditionen des WG-Mietvertrags müssen klar, gerecht und transparent für alle Mitbewohner geregelt sein.

Es ist wieder soweit – das neue Studienjahr hat begonnen. Doch viele Studierende haben bereits einen langen Weg auf der Suche nach der geeigneten Unterkunft hinter sich. Die Idee: Wir gründen eine WG! Doch Achtung: Sind Mietverhältnisse, Regeln des Zusammenlebens und scheinbar unwichtige Fragen nicht im Vorfeld präzise geklärt, kann das böse Folgen haben.

Unterschiedliche Mietverhältnisse und lauernde Gefahren

Zu Beginn muss der Vermieter der Nutzung seiner Wohnung als WG natürlich zustimmen. Und er entscheidet meist auch, wie er den Mietvertrag abschließen will. Hier stehen grundsätzlich zwei Varianten zur Auswahl; beide haben Vor- und Nachteile, die ihr gründlich abwägen solltet, bevor ihr unterschreibt.

Variante 1: Der Mietvertrag wird von jedem WG-Mitglied – mit allen Mitbewohnern als gleichberechtigte Hauptmieter – unterschrieben. Die Gefahr: Wird die Miete einmal nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht, auch nur von einem einzigen Mitmieter die ganze Summe einzufordern. Ihm ist dann wahrscheinlich auch egal, ob und wie ihr das Geld von den anderen Mitbewohnern zurückbekommt.

Variante 2: Viele Vermieter schließen den Mietvertrag lieber mit nur einem Mieter ab. Dieser Hauptmieter wiederum schließt mit anderen WG-Mitgliedern jeweils Untermietverträge über die Zimmer und das Nutzungsrecht für bestimmte Räume ab. Die Gefahr: Wenn der Hauptmieter den Vertrag kündigt und auszieht, muss der Vermieter den Mietvertrag nicht automatisch auf einen von euch übertragen. Die böseste aller Folgen: Jeder Untermieter muss sich dann eine neue Wohnung suchen.

Ich bin dann mal weg! Aber geht das so ohne Weiteres?

Apropos böses Erwachen: Was passiert eigentlich, wenn ihr euch über kurz oder lang dazu entschließt, auszuziehen? Und wie funktioniert der Wechsel von WG-Mitgliedern? Hier heißt das Zauberwort: Abtretungsrechte. Diese solltet ihr bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrags vereinbaren. Versäumt ihr das, könnte es im schlimmsten Fall sein, dass ihr noch lange nach dem Auszug Miete zahlen müsst.

Wollt ihr also aus eurer WG ausziehen und somit aus dem Mietvertrag aussteigen, müssen alle anderen Mitbewohner und auch der Vermieter zustimmen. Denn gerade für WGs ist es ganz charakteristisch, dass sie nicht ewig halten – daher gilt: Schon beim Einzug im Mietvertrag festschreiben, dass ihr beim Auszug eure Mit-Mietrechte an die verbleibenden WG-Mitglieder oder an neue Mitbewohner abtreten dürft.

Strenge Regeln – gute Wohngemeinschaft

Ganz wichtig für den Einzug in eine WG: Stellt von Anfang klare Regeln für euch und jeden neuen Mieter auf. Am besten, ihr haltet alles schriftlich fest oder führt Protokolle. Das klingt erstmal mühsam, hilft aber bei Problemen oder unklaren Situationen. Typische WG-Regeln drehen sich v. a. ums Putzen, Einkaufen, um Besucher und Übernachtungen, um Rücksicht aufeinander, den Umgang mit Konflikten – und natürlich on top: ums Geld.

Es sollte grundsätzlich klar, gerecht und transparent geregelt sein, wer wie viel bezahlt. Je nach eurer WG-Mietvertragsvariante könnt ihr zum Beispiel, wenn ihr alle Hauptmieter seid, ein gemeinsames Konto für die Fixkosten einrichten. Seid ihr einer der Untermieter, könnt ihr eure Fixkostenanteile per Dauerauftrag auf das WG-Konto des Hauptmieters überweisen (neben der Miete sind ja noch Strom, Gas, Haushaltsversicherung, Internet usw. zu bezahlen).

Auch über die alltäglichen Verbrauchsartikel und Lebensmittel, die von allen gemeinsam genutzt werden, z. B. Toilettenpapier oder Putzmittel, solltet ihr eine Abmachung treffen; die könnt ihr in beiden WG-Mietvertragsvarianten gleich regeln. Für Alltägliches empfiehlt sich eine Haushaltskasse, in die jeder Mitbewohner regelmäßig eine vereinbarte Summe einzahlt.

Für ein stressfreies Zusammenleben: Fragen vorher klären

Unser Tipp: Erkundigt euch bei uns, euren Eltern oder einem alten WG-Hasen, bevor ihr einen WG-Mietvertrag unterschreibt – und: Klärt Fragen vor dem Einzug und vor allem vor der Unterzeichnung des Vertrags, zum Beispiel: Was heißt das für euch, wenn sich die WG auflöst? Dürft ihr selbstgekaufte Möbel behalten? Müssen neue WG-Mitglieder eine Ablöse zahlen?

Grundsätzlich ist aber eins wichtig: Egal, ob ihr mit Freunden zusammenzieht oder euch erst in der WG kennenlernt: Je klarer die Regeln von Anfang an sind, umso stressfreier ist das Zusammenleben – und in Folge auch euer Studium.

Und falls ihr gerade auf der Suche nach einer Wohnung seid, die sich zur Gründung einer WG eignet, meldet euch bei uns. Wir haben immer wieder passende Räume parat, auf Wunsch sogar im Grünen. ????

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