Mietvertrag

Mietvertrag: darauf müssen Sie achten

Sie haben endlich Ihre Traumwohnung gefunden? Dann können Sie es wahrscheinlich gar nicht abwarten, endlich den Schlüssel in Ihren Händen zu halten. Doch Vorsicht: Manchmal lauern im Mietvertrag Fallen, die Sie teuer zu stehen kommen können!

Es kommt immer wieder vor, dass aus überglücklichen Mietern weniger glückliche werden – nämlich dann, wenn hohe Kosten vom Hauseigentümer auf sie abgewälzt werden. Wenn dann auch noch eine Prüfung des Mietvertrags durch einen unabhängigen Rechtsanwalt ergibt, dass der Eigentümer im Recht ist, bricht für viele Mieter eine Welt zusammen.

Im Zweifel nichts überstürzen

Nicht immer sind Mietverträge eindeutig und klar formuliert. Manchmal dürfte sogar Absicht dahinter stecken, wenn einzelne Klauseln und Zusatzvereinbarungen mehr Verwirrung stiften als Klarheit bringen. Deshalb sollten Sie sich vor dem Unterzeichnen alle unklaren Punkte von der zuständigen Hausverwaltung genau erklären lassen.

Wenn Sie gar das Gefühl haben, zur raschen Unterschrift gedrängt zu werden, lassen Sie den Vertrag unbedingt vorab prüfen! Lassen Sie sich von der Aussage des Eigentümers oder Verwalters nicht verunsichern, dass schon viele andere Interessenten auf genau diese Wohnung warten. Ein seriöser Vermieter nimmt sich gerne die Zeit, Ihnen alle unklaren Textpassagen zu erläutern.

Fallen im Kleingedruckten

Jeder Mietvertrag enthält es: das Kleingedruckte. Ob direkt im Vertrag oder als Zusatzvereinbarung. In jedem Fall verdient es besondere Aufmerksamkeit. Und unter Umständen sogar fachkundige Beratung. Wir haben die wichtigsten Zusatzvereinbarungen für Sie zusammengetragen:

Thermenwartung: Aus diesem Punkt muss klar und deutlich hervorgehen, wer wofür zuständig ist. Wenn Sie laut Vertrag die regelmäßige Wartung an Professionisten vergeben, überwachen und auch dokumentieren müssen, ergibt sich daraus eventuell eine gewisse Haftungsproblematik. Erkundigen Sie sich unbedingt, was die Vertragsklausel für Sie als Mieter bedeutet (im Zweifel durch einen unabhängigen Fachberater).

Winterdienst: Sie haben den Winterdienst selbst durchzuführen bzw. zu organisieren? Auch hier kommt es auf die Formulierung an. Deshalb sollte schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrags aufgeklärt werden, welche Pflichten und Folgen damit verbunden sind. (Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungsdeckung für den Fall der Fälle!)

Kaution: Der Kautionsbetrag sollte auf einem Sparbuch hinterlegt werden, das klar gekennzeichnet ist („Kautionssparbuch“, Ihr Name, Ihre Wohnadresse inklusive Türnummer). Nur so ist eine klare Zuordnung möglich. Das Sparbuch selbst wird vom Vermieter oder der Hausverwaltung verwahrt; eine Kopie sollte im besten Fall den Mietvertragsunterlagen beiliegen.

Wohnungsübergabe: Im Mietvertrag ist festgehalten, dass die Wohnung beim Auszug ordnungsgemäß übergeben werden muss. Doch genau hier scheiden sich oft die Geister: Was bedeutet ordnungsgemäß? Welche Schäden waren eventuell schon beim Einzug vorhanden? Welche Kosten können im schlimmsten Fall auf den Mieter zukommen?

Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, führen manche Eigentümer schon vor der Mietvertragsunterzeichnung und anschließend vor dem Auszug der Mieter eine Fotodokumentation durch. Falls dies nicht geschehen ist, können Sie das natürlich auch selbst erledigen (mit Datums- und Zeitstempel auf den Bildern!). So können Sie im Streitfall beweisen, welche Schäden im Laufe des Mietverhältnisses entstanden sind und welche bereits vorher da waren. Durch die klare Dokumentation kann die Übergabe in gutem Einvernehmen stattfinden.

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