geld_zurück

Kaution ade? So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Sie wollen ihre langjährige Mietwohnung aufkündigen und fürchten, Ihre Kaution nicht zurückzubekommen? Wenn der Vermieter beim Auszug die hinterlegte Kaution einbehalten will, sollten Sie nicht unbedingt gleich aufgeben.

Spätestens beim Auszug aus der Mietwohnung sollten Sie sich ihren Mietvertrag noch einmal genau durchlesen. Dort sind Ausdrücke wie „besenrein“ oder „für den Nachmieter schlüsselfertig zu übergeben“ angeführt, was oft unterschiedlich gedeutet wird. Manchmal verweigern Vermieter die Auszahlung der Kaution mit der Begründung, dass bestimmte Arbeiten durch den Mieter noch zu erledigen wären, die aber so nicht schriftlich vereinbart wurden.

Worauf Sie schon vor dem Einzug achten sollten

In der Regel protokollieren Hausverwalter bzw. Makler beim Einzug den Zustand der Wohnung. Das Protokoll wird dann mitsamt Fotos dem Mietvertrag beigelegt, um Missverständnisse und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Falls dies nicht geschieht, haben Sie natürlich die Möglichkeit, das selbst zu erledigen.

Legen Sie in diesem Fall bei der Begehung mit dem Vermieter gemeinsam ein Protokoll an, weisen Sie ihn explizit auf eventuelle Abnützungen, leichte Schäden an Möbeln oder Wänden hin, einigen Sie sich dabei auch gleich schriftlich über die Modalitäten des Ausmalens. Es ist dabei durchaus sinnvoll, etwas abgewohnte Stellen zu fotografieren und beides – Protokoll und Fotos – beim Unterfertigen des Mietvertrages ebenfalls zu übergeben und alles unterschreiben zu lassen.

Streitpunkte wie Ausmalen und „besenrein“

Der Vermieter verlangt, dass Sie die Wohnung frisch ausgemalt übergeben? Ob er im Recht ist, hängt vom Mietvertrag ab: Falls eine diesbezügliche Vereinbarung bereits im vorformulierten Vertrag stand, ist sie ungültig, da sie Ihnen praktisch aufgedrängt wurde. Sollte Ihnen der Vermieter die Kosten für die Malerarbeiten jedoch ersetzen (zum Beispiel in Form einer erlassenen Monatsmiete), ist die Vereinbarung selbstverständlich gültig. Doch es hängt auch von der Farbe ab, ob Sie den Pinsel schwingen müssen – falls Sie eine Wandfarbe auf „ortsunübliche Art und Weise“ verändert haben (zum Beispiel schwarz ausgemalt), müssen Sie die ursprüngliche Farbe wiederherstellen. Vergleichsweise dezente Farben brauchen Sie jedoch nicht zu übermalen.

Was auch oft in älteren Mietverträgen zu finden ist, sind Bedingungen, die mit veralteten Ausdrücken wie „besenrein“ oder „geräumt von eigenen Fahrnissen“ für Uneinigkeit beim Auszug sorgen können. Grundsätzlich bedeutet das für den Mieter, dass er unbenutzte Möbel und Gerümpel nicht einfach in den Wohn- oder Kellerräumen zurücklassen darf. In diesem Fall darf der Vermieter eine Räumung auf Kosten des Mieters veranlassen. Und klar ist auch, dass die Wohnung zumindest sauber, also oberflächlich gereinigt, ohne Schäden und frei von Müll übergeben werden muss, da sonst ebenfalls Kosten auf Sie zukommen könnten – schlimmstenfalls auch per Gerichtsbescheid.

Was können Sie tun, wenn Ihnen der Vermieter die Kaution zu Unrecht verweigert?

In diesem Fall können Sie sich an Schlichtungsstellen oder Bezirksgerichte wenden. Diese prüfen und entscheiden, ob Sie im Recht sind oder doch mit Abzügen von der Kaution zu rechnen ist. Häufig reicht es aber schon, selbst oder durch den Anwalt einen Brief an den Vermieter zu senden.

Immobilien-Tipps

Winterdienst – ja oder nein?

Winterdienst – ja oder nein?

Spät aber doch ist er mit voller Wucht bei uns angekommen: Der Winter. Wer jetzt noch keinen Winterdienst engagiert hat,…
Advent, Advent, der Christbaum brennt

Advent, Advent, der Christbaum brennt

Rund 60 % aller durch offenes Feuer verursachten Brände fallen in die Weihnachtszeit. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie…
Schimmel in der Wohnung – das ist jetzt zu tun

Schimmel in der Wohnung – das ist jetzt zu tun

Wenn Sie Schimmel in der Wohnung entdecken, müssen Sie schnell handeln, damit Ihr Zuhause nicht unbewohnbar wird. Was zu tun…
Unser Betriebsklima – Sie, wir und nochmal Sie

Unser Betriebsklima – Sie, wir und nochmal Sie

In unserer Hausverwaltung achten wir auf ein positives Betriebsklima. Und daran sind Sie wesentlich beteiligt. Heute sagen wir danke!

So erreichen Sie mich

Karin Ladler Immobilien

Figlweg 11/2
A-3040 Tausendblum

Tel: 02772 21201
E-Mail: office@imla.at

Anfahrt

Wenn Sie auf das Bild klicken, werden Sie zu Google Maps weitergeleitet und unterliegen den Datenschutzbestimmungen von Google.