Grillen im Gemeinschaftsgarten - das ist erlaubt

Grillen im Gemeinschaftsgarten: Was ist erlaubt?

Endlich Sommer! Die meisten von uns freuen sich darüber. Wenn der Nachbar zum Grillen im Gemeinschaftsgarten anrückt, ist es oft vorbei mit der Freude. Spätestens dann, wenn mit dem Alkoholspiegel auch der Lärmpegel steigt. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Es ist soweit: Der Duft von Steaks, Würstchen und gegrilltem Gemüse zieht durch die Wohnhausanlage. Dem einen lässt er das Wasser im Mund zusammenlaufen, anderen läuft vielleicht schon ein kalter Schauer über den Rücken.

Rauch und Lärm – ab wann ist es Belästigung?

Sie ahnen es bereits. Auch für das Grillen gibt es in Österreich Gesetze und Vorschriften, die alle betreffen – unabhängig von der Hausordnung. So ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass nur geeignete Grillvorrichtungen und Grillkohle verwendet werden dürfen. Für Lagerfeuer-Liebhaber zwar traurig, aber die offene Feuerstelle am Boden ist leider verboten. Zum Glück wurden in den letzten Jahren die Feuerschalen immer beliebter, damit lässt sich noch ein bisschen Lagerfeuerromantik simulieren.

Welche Regeln gibt es sonst noch? Grundsätzlich gilt auch hier: Rauch, Geruch und Lärm dürfen das ortsübliche Maß nicht überschreiten. Wenn Sie zum Beispiel neben einem Studentenwohnheim leben, dürfen Sie außerhalb der Ruhezeit wesentlich lauter sein als in der ruhigen Seniorenresidenz. Die Ruhezeiten werden übrigens von den Gemeinden festgelegt; in der Regel gilt aber meist 22 Uhr bis 6 Uhr.

Und dann gibt es da natürlich noch die gute, alte Hausordnung. Der Vermieter darf bestimmte Bereiche zur grillfreien Zone erklären oder das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse komplett verbieten (das gilt dann auch für Elektrogriller!). Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, sehen Sie am besten in Ihrem Mietvertrag und/oder in der Hausordnung nach!

Funkenflug beim Grillen: Achten Sie auf Ihre Versicherung

Wer beim Grillen im Gemeinschaftsgarten oder auch im eigenen Garten auf Grillkohle setzt, sollte sich seine Versicherungsunterlagen noch einmal genauer ansehen. Ein Windstoß kann reichen und ein fliegender Funke löst einen Brand aus – gerade in der regenarmen Zeit geht das schneller, als man denkt.

Vielleicht sehen Sie jetzt schon das absolute Schreckensszenario vor Ihrem geistigen Auge: Ein Funke setzt eine Wiese oder ein Feld in Brand, das Feuer greift auf eine Scheune über, von dort auf ein Bauernhaus, Menschen und Tiere müssen evakuiert werden, die Feuerwehr ist im Dauereinsatz, …

Die Kosten für diesen Einsatz muss der Verursacher tragen. Selbst bei einem kleineren Brand kann die Schadenssumme sehr hoch werden; von einem Großeinsatz brauchen wir gar nicht erst sprechen.

Das Problem: Die Versicherung steigt in diesem Fall aus!

Brände, die durch Funkenflug beim Grillen entstehen, werden von der normalen Haushalts- oder Eigenheimversicherung nur dann gedeckt, wenn Schäden durch Fahrlässigkeit in der Versicherung ausdrücklich mitversichert sind. Wir empfehlen auch eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten deckt – stellen Sie sich vor, der Nachbar verletzt sich beim Versuch, das von Ihrem Grill verursachte Feuer zu löschen. Außerdem bezahlt diese Versicherung auch für Schäden an Objekten.

Hinweis: Wenn Sie beim Grillen im Gemeinschaftsgarten einen Brandfleck am Rasen verursachen, müssen Sie diesen Schaden natürlich auch beheben bzw. bezahlen.

Alternative Gasgrill?

Wie sieht es mit dem Gasgrill aus, der auch bei uns immer beliebter wird? Nun – das Brandrisiko durch Funkenflug können Sie damit weitgehend ausschließen. Trotzdem gibt es einiges zu beachten. Gasflaschen dürfen nämlich niemals in Hauseingängen oder im Stiegenhaus gelagert werden, auch nicht für wenige Minuten. Und auch, wenn Sie die Gasflaschen im Keller aufbewahren, gibt es einige Pflichten. Der Feuerlöscher muss laut Brandschutzverordnung griffbereit sein und auch die Hausverwaltung kann eigene Bestimmungen haben. Informieren Sie sich lieber, bevor Sie den teuren Luxus-Grill kaufen.

Machen Sie Grillen im Gemeinschaftsgarten zum Event!

Und dann wären da noch die lieben Nachbarn. Wenn Sie wirklich mit lieben Nachbarn gesegnet sind, haben Sie natürlich freie Bahn. Wahrscheinlich bringt ohnehin jeder etwas mit und die Grill-Stunden werden schnell zur Hausparty.

Aber da gibt es halt auch noch die anderen Fälle – Häuser, in denen sich die Parteien gar nicht kennen oder einfach nicht leiden können. Trotz aller Aversionen: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und kündigen Sie die Grillerei an. Damit sparen Sie sich bestimmt einigen Ärger.

Wenn die Situation nicht komplett festgefahren ist, laden Sie Ihre Nachbarn trotz des Streits vor einem Jahr zum gemeinschaftlichen Grillen ein. Ein brutzelndes Stück Fleisch und ein kühles Bier hat schon so manchen Ärger weggespült 😉

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