Frosch_Teich

Frühling: Zeit zur Kontrolle der Außenanlagen

Bevor die ersten Sonnenstrahlen alle Menschen ins Freie locken, sollten alle Außenanlagen überprüft und gegebenenfalls in Ordnung gebracht werden.

Mit dem nahenden Frühling wird auch der Bereich rund um Ihr Gebäude wieder mit Leben erfüllt. Egal, ob Sie ein paar Parkbänke im Innenhof platziert haben, den Kindern einen kleinen Spielplatz zur Verfügung stellen oder sogar eine Bademöglichkeit für heiße Tage geschaffen haben – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um alles zu überprüfen und eventuelle Schäden und Sicherheitsmängel zu beseitigen. Denn im Schadensfall haften Sie bzw. Ihre Hausverwaltung.

Spielplätze und -anlagen

Sie laden förmlich ein, in kleinen Pausen oder an freien Nachmittag die Seele baumeln zu lassen: Kleine Oasen, die den Wohlfühlfaktor Ihrer Mieter erhöhen. Doch damit gehen natürlich auch einige Verpflichtungen einher. Spielplätze müssen regelmäßig inspiziert werden, damit keine Gefahren von ihnen ausgehen. Neben der täglichen visuellen Inspektion (Verschmutzung, lose Teile, scharfe Kanten, Vandalismus) ist auch eine regelmäßige, sogenannte operative Inspektion erforderlich, bei der Stabilität, Fundamente und der Fallschutz überprüft werden.

Ein Mal pro Jahr muss zudem die jährliche Hauptinspektion anhand eines fixen Inspektionsplans durchgeführt werden. Diese hat nach der Spielgerätenorm EN 1176 durch eine sachkundige Person zu erfolgen. Im besten Falle übergeben Sie diese Inspektion an einen externen Prüfer, auf den dadurch auch die Haftung übergeht.

Grünanlagen und Parkbänke

Gleich vorweg: Es gibt keine Regelung, die das Rasenmähen betrifft. Ob Sie eine Naturwiese oder doch eher den englischen Rasen bevorzugen, ist somit allein Ihre Sache. Anders sieht es bei Bäumen aus: Laut Verkehrssicherheitspflicht sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume zu verhindern. Wenn Sie nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende getan haben, um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Sie grundsätzlich für Schäden haftbar. Umstürzende Bäume oder herabfallende Äste können zu schweren Verletzungen und enormen Sachschäden führen, weshalb hier eine besondere Sorgfalt nötig ist.

Es ist daher empfehlenswert, ein Mal pro Jahr einen zertifizierten Baumpfleger und Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser kann sowohl Schädlingsbefall als auch Krankheiten feststellen und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Außerdem wird er den Gesamtzustand der Bäume richtig einschätzen, nötige Rück- und Sicherungsschnitte durchführen und für die Dauer der Arbeiten die erforderliche, gesetzeskonforme Absperrung des Geländes in die Wege leiten.

Teiche und Pools

So schön und angenehm Bademöglichkeiten für die Mieter auch sind, sie bergen dennoch einige Gefahrenquellen. Deshalb ist hier besondere Achtsamkeit geboten. So sollten Sie im Frühling vor allem kontrollieren, ob die Einzäunung noch in Ordnung ist. Falls an manchen Stellen Rost entstanden ist oder scharfkantige Teile abstehen, müssen diese natürlich so schnell wie möglich repariert werden. Ebenso wichtig ist, dass kleine Kinder nicht durch den Zaun schlüpfen können und die Tür zum Pool bzw. Teich richtig schließt. Sollten hölzerne Elemente durch Witterungseinflüsse beschädigt worden sein, sind sie bis zur Reparatur möglichst gut zu sichern. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit bietet eine kostenlose Broschüre zum Download, die zahlreiche Tipps zur Absicherung von Biotopen und Schwimmteichen enthält.

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